Der Energieausweis für Gewerbeimmobilien ist da
Ein Jahr nach der Einführung des Energieausweises für Wohngebäude wird die Pflicht nun auf alle anderen Gebäude ausgeweitet: Ab heute, dem 1. Juli 2009, müssen auch Eigentümer von so genannten Nichtwohngebäuden, wie Büro- und Verwaltungsgebäude, öffentliche Einrichtungen oder Fabrikgebäude, bei Vermietung oder Verkauf auf Verlangen den Energieausweis vorlegen. Interessenten sehen dank dem Dokument schon auf den ersten Blick wie hoch der Energieverbrauch einer Immobilie ist und können verschiedene Gebäude miteinander vergleichen.
„Mit dem Energieausweis wird der energetische Zustand von Immobilien transparent. Bei entsprechender Gebäudequalität wird der Energiepass zum Gütesiegel und bringt Vorteile bei Vermietung und Verkauf“, erklärt Karsten Zastrau, Produktmanager bei ista, dem weltweit führenden Unternehmen für die verbrauchsgerechte Erfassung und Abrechnung von Energie, Wasser und Hausnebenkosten.
Der Ausweis ist 10 Jahre gültig und bewertet die Immobilie anhand der Tauglichkeit, Wärmeverluste und Energiekosten gering zu halten und gibt so einen Hinweis auf die Höhe der Heiz- und Energiekosten. Auf einem Farbtacho von Grün bis Rot kann sehr einfach abgelesen werden, in welchem energetischen Zustand sich das Gebäude befindet. Im Unterschied zum Energieausweis für Wohngebäude wird bei Nichtwohngebäuden zusätzlich der Stromverbrauch berücksichtigt.
Den Energieausweis gibt es in zwei Varianten: Eigentümer von Gewerbeimmobilien können frei zwischen verbrauchs- und bedarfsorientierten Energiepass wählen. Der verbrauchsorientierte Ausweis stellt den tatsächlichen Energieverbrauch pro Quadratmeter fest und spiegelt Heizenergie- und Stromverbrauch der Nutzer wieder. Dazu werden die entsprechenden Daten auf Basis der Heizkosten- und Stromabrechnungen der letzten drei Jahre ermittelt. Dieser Ausweis ist wesentlich kostengünstiger als die bedarfsorientierte Version.
Weitere Information finden Sie unter www.ista.de.