GEFMA: Reduzierung von Betreiberrisiken im Facility Management

27.10.2015 - Die Novellierung der DIN EN ISO 9001:2015 hat direkte Auswirkungen auf Zertifizierungen nach GEFMA FM-Excellence. FM-Unternehmen, die eine Zertifizierung nach der aktuellen ISO 9001 anstreben, können künftig innerhalb dieser Zertifizierung das Zertifikat nach GEFMA 710 „Rechtskonformität“ erwerben. Der GEFMA-zugelassene Auditor kann bei entsprechendem Nachweis die Anforderungen nach GEFMA 710 wie z.B. die Umsetzung der BetriebssicherheitsVO oder verschiedene Pflichtenkataloge, die in den Auditberichten zu belegen sind, mitprüfen. Erfüllt das Unternehmen den GEFMA-Standard, kann es damit die Rechtskonformität seiner Prozesse und Arbeitsweisen nachweisen. „Transparente Leistungsbeziehungen mit eindeutigen Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten zwischen den Vertragspartnern sind Teil der Bewertungen zum Nachweis; Auftraggebern hilft dies u. a. Betreiberrisiken zu reduzieren“, sagt Wilfried Schmahl, stellvertretender GEFMA-Vorsitzender. „Die Anforderungen der GEFMA 710 werden als Unternehmerpflichten innerhalb der ISO 9001 ohnehin geprüft, so dass es naheliegt, diese im Hinblick auf die spezifischen FM-Belange auch zu bescheinigen“. Darüber hinaus ist dieser „Einstieg“ über GEFMA 710 ein sehr gutes „Sprungbrett“ auch für die weiteren Befähigungsnachweise in FM-Excellence bis hin zu GEFMA 730 (ipv®).

 

Zertifizierungen nach dem GEFMA-FM-Excellence-Programm können seit 2012 von      GEFMA akkreditierten Zertifizierungsstellen durchgeführt werden. Für die Zertifizierung setzen die derzeit acht Zertifizierungstellen (DEKRA, Deloitte, Intertek, Quality Austria, TÜV Nord, TÜV Rheinland, TÜV Süd und ZDH-ZERT) von GEFMA zugelassene Auditoren ein, die eine entsprechende FM-Excellence-Schulung erfolgreich abgeschlossen haben und diese alle drei Jahre auffrischen. Die Zertifizierungsstellen wirken zudem bei der Weiterentwicklung der Kriterien für die Zertifizierung der FM-Dienstleister mit. Die Zertifizierung nach GEFMA 710 in Kombination mit ISO 9001:2015 richtet sich an externe Dienstleister und interne FM-Organisationen.

 

Die Inhalte der novellierten DIN EN ISO 9001:2015 wurden durch einen Arbeitskreis aus Auditoren und QM-Beauftragten von FM-Unternehmen des GEFMA-AK ipv® in die GEFMA Richtlinien 710, 720 und 730 eingebunden. Künftig erfolgen die Zertifizierungen nach den komplett überarbeiteten GEFMA Richtlinien 710, 720, 730 (Ausgabe 2015). FM-Unternehmen sind daher im Rahmen von Erst- oder Rezertifizierungen in der Lage, ohne Nutzung der dreijährigen Übergangsfrist, die für die ISO 9001:2015 gilt, die Verbesserungen der Norm direkt in ihrem Management-System zu integrieren. Die Auditoren sind bereits alle erfolgreich nachgeschult, um die aktuellen Anforderungen an die GEFMA-Zertifizierung zu überprüfen.

 

GEFMA 710 Systematische Verbesserung der Rechtskonformität von Organisationen im FM, Ausgabe 2015-08, 30,00 EUR, kostenlos für GEFMA-Mitglieder.

Bestellungen unter www.gefma.de

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