Anlagensicherheits-Report 2013: Nur ein Drittel aller Aufzüge ist mängelfrei

Regelmäßige Prüfungen durch Zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS) führen zu einem hohen Sicherheitsniveau technischer Anlagen in Deutschland. Trotz Wartung treten an Druckanlagen, Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen und Aufzügen Sicherheitsmängel auf, die erst bei einer Prüfung erkannt werden. Für rund ein Drittel aller Aufzüge in Deutschland liegen über den technischen Zustand überhaupt keine Informationen vor, da sie trotz gesetzlicher Verpflichtung nicht mehr geprüft werden. Dies sind nur einige Ergebnisse des Anlagensicherheits-Reports 2013, den der VdTÜV (www.vdtuev.de) kürzlich in Berlin vorstellte.

Nur bei einem Drittel der geprüften Aufzugsanlagen war im Jahr 2012 bei der technischen Prüfung nichts zu beanstanden. Rund 9,44 % hatten „sicherheitserhebliche Mängel“, 58,52 % wiesen geringfügige Mängel auf und rund 31,35 % waren mängelfrei. Bei 0,67 % der Aufzüge bzw. bei 4600 Anlagen bestand sogar eine akute Gefahr für die Benutzer. Zudem gehen die Experten der ZÜS davon aus, dass der technische Zustand von rund 250.000 Aufzügen nicht bekannt ist, da sie nicht zur Prüfung angemeldet werden. Insgesamt wird die Zahl der Aufzüge in Deutschland auf über 700.000 geschätzt, aber nur etwa 450.000 Anlagen werden regelmäßig durch eine ZÜS geprüft.

Über das Sicherheitsniveau dieser Anlagen liegen keine Informationen vor. „Sollten die Betreiber ihre Aufzüge nicht prüfen lassen, gehen sie bei einem Unfall enorme Haftungsrisiken ein“, erläutert Dr. Klaus Brüggemann, Geschäftsführendes Präsidiumsmitglied des VdTÜV. „Wir empfehlen daher dringend mehr Aufklärungsarbeit durch alle Beteiligten – Behörden, Hersteller und Wartungsfirmen sowie Verbände und Prüforganisationen.“ So sei es beispielsweise vor dem Hintergrund des Arbeitsschutzes kritisch, dass Wartungsarbeiten an nicht geprüften Aufzügen durchgeführt würden.

Bei über 274.000 Prüfungen von Druckbehälteranlagen war mit 79,53 % der überwiegende Teil mängelfrei. Geringfügige Mängel wiesen 15,87 auf, erhebliche Mängel hatten 4,49 % der Anlagen. Die rund 30.000 Prüfungen von Dampfkesselanlagen zeigen ein ähnliches Bild. Mängelfrei waren 77,7 %, geringfügige Mängel hatten 18,8 % und erhebliche Mängel wurden an 3,38 % der Anlagen festgestellt. Der Anteil der Druckanlagen mit gefährlichen Mängeln, z. B. mit kritischen Rissen in Schweißverbindungen, lag bei unter einem Prozent. In absoluten Zahlen heißt das aber: An 292 Druckbehälter- und 34 Dampfkesselanlagen bestanden derart gravierende Mängel, dass sie zur Sicherheit der Beschäftigten, der Bevölkerung und der Umwelt sofort stillgelegt werden mussten.

Bei so genannten „Ex-elh-Anlagen“ muss besonders auf Brand- und Explosionsschutz geachtet werden, weil dort leicht entzündbare Flüssigkeiten und Gase gelagert werden. Dazu zählen z. B. Tankstellen. Von allen 5068 geprüften Tankstellen waren im Jahr 2012 über die Hälfte (54,83 Prozent) mängelfrei, 24,33 % wiesen geringfügige Mängel auf, bei 20,66 % stellten die Prüfer erhebliche Mängel fest.

„Die Ergebnisse des Anlagensicherheits-Reports zeigen: Trotz regelmäßiger Wartung treten an technischen Anlagen Mängel auf. Diese werden nur deswegen erkannt, weil die Anlagen regelmäßig geprüft werden“, erläutert Dr. Brüggemann. „Sorge bereiten vor allem jene Anlagen, die nicht geprüft werden. Bei ihnen bleiben die sicherheitsrelevanten Mängel unter Umständen verborgen, das Risiko ist nicht abschätzbar.“ Betreiber von Anlagen tragen dabei eine große Verantwortung: „Nicht nur die sicherheitstechnische Bewertung, sondern auch Umfang und Einhaltung aller Prüftermine liegen in der Verantwortung der Unternehmen, die überwachungsbedürftige Anlagen betreiben. Besonders für kleine und mittelständische Unternehmen ist das oft eine große Herausforderung.“

Die Frage, ob eine bestimmte Anlagenart aufgrund ihres Gefährdungspotentials geprüft werden muss, hat der Gesetzgeber in einem Katalog der überwachungsbedürftigen Anlagen geregelt. Allerdings ist dieser Katalog seit Jahrzehnten unverändert geblieben. So müssen Anlagen zur Stromerzeugung aus regenerativen Energien, wie z. B. Biogas- oder Windkraftanlagen, nicht in vollem Umfang durch eine ZÜS geprüft werden. „Das Gefährdungspotential ist aber nicht geringer als bei konventionellen Anlagen zur Energieerzeugung, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden“, so Dr. Brüggemann. „Eine Aufnahme in den Katalog der überwachungsbedürftigen Anlagen ist dringend geboten.“

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