Rechtliche Aspekte beim Einsatz von BIM
Building Information Modeling (BIM) bietet insbesondere durch das virtuelle Gebäudemodell Möglichkeiten zur Optimierung der Informationsübertragung zum Facility Management (FM). Mit dieser neuen prozessualen Schnittstelle zwischen Planung, Ausführung und FM sind rechtliche Fragestellungen verbunden. Vor allem sind Fragen zu klären zur Definition der Informationen sowie zum Umgang mit Planungs- und Softwarefehlern beim Einsatz von BIM im FM.
BIM bezeichnet eine Planungsmethode, die über den gesamten Lebenszyklus des Gebäudes agiert und hierbei verschiedene Gebäudemodelle derart miteinander kombiniert, dass ein Austausch von Informationen zwischen den fachlich Beteiligten ermöglicht wird. Das Endprodukt der Methode ist ein virtuelles Gebäudemodell[1], das während der Planung und Ausführung sowie der nachgelagerten Nutzung und dem Facility Management Anwendung findet. Grundlage dafür ist eine objektbasierte 3D-Planung, wobei den jeweiligen Objekten neben der räumlichen Einordnung eine Vielzahl an zusätzlichen Informationen...